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Beiträge [ 276 bis 300 von 738 ]
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
Erst mal besten Dank für die Info! Beim Kauf hatte ich für den schlimmsten Fall ca. 3000 bis 4000 Euro schon mit eingerechnet. Damit ist es jetzt halt kein Schnäppchen mehr aber immer noch im normalen Rahmen weil dann wirklich so gut wie alles neu ist.
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
Mit der Beleuchtung bin ich soweit durch. Einen defekten Schalter muss ich neu besorgen, der schaltet links und rechts das Parklicht. Bei der Umrüstung der Scheinwerferbirnen ist mir aufgefallen, dass der Sockel der neuen Biluxbirnen der Ausschnitt im Sockel gegenüber den gelben Birnen fehlt. Durch den Ausschnitt fällt das Licht der kleinen Standlichtbirne. Da die neuen Birnen diesen Ausschnitt nicht haben leuchtet zwar das kleine Standlichtbirnchen aber im Scheinwerfer ist natürlich nicht viel davon zu sehen. Die Frage ist jetzt, wie man dieses Problem beseitigen kann. Vermutlich gibt es einen anderen Steckkontakt bei dem das kleine Birnchen weiter außen sitzt und dann direkt durch die Bohrung im Reflektor leuchtet. Billiger wäre es wenn mein kleiner Dremel diesen Ausschnitt in die neuen Biluxsockel dremelt..
- Gerd Wietasch
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- Registrierungsdatum: 03.06.2011
Re: Restaurations-Tagebuch
Für eine Getriebeüberholung würde ich mal Ulli Franken in Bergischen Gladbach kontaktieren. Er arbeitet super sorgfältig und das zu sehr moderaten Preisen. Er ist ja auch hier im Forum aktiv mit sehr fundierten Beiträgen. Mein Getriebe hatte die typische 3.Gang Krankheit, er verriegelte nicht mehr, und das trotz teurer Revision durch einen selbst ernannten Spezialisten, der Billiglager einbauen, die Verriegelung nicht kannte usw. Ulli hat dies alles super gerichtet, habe danach schon mehrere Touren durch die Pyrenäen unternommen.
279 Antwort von Otto 12.08.2021 13:12 Zuletzt bearbeitet von Otto (12.08.2021 14:38)
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
Kurze Frage zur Not-Ausfunktion. Wäre es schaltungstechnisch ok Spannung an die Leitungen der Blinker zu legen, also nach dem Blinkerrelais oder wird dadurch im bestehenden Blinkerrelais, ist wohl noch original, etwas beschädigt?
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
Jörg Vowe schrieb:Moin, es gibt sicherlich viele Betriebe, die Getriebe überholen. Ich habe mein Getriebe selber revidiert. Es ist recht einfach aufgebaut und daher leicht zu überholen. Bei Geräuschentwicklung vermute ich Differenzial und Hauptwelle neu (ca 1000 Euro) Dazu alle Lager neu und sicherlich auch den Synchroniseur (den kann man auch selber überholen). ggf. Ausgleichscheiben und Celeronscheiben neu. Auch nochmal ca 600 €. Die genaue Einstellung habe ich beim Getriebedienst in Hamburg Altona vornehmen lassen. (einer der Besten in Hamburg) Ein Tauschgetriebe liegt um die 4000 € inkl Kupplung und Ausrücklager und Versandkosten. Über Garantie bei Eigeneinbau bin ich mir unsicher. Wenn das Getrieb entfernt ist, würde ich ggf alle erforderlichen Teile drumherum tauschen, die nur durch Ausbau des Getriebes, bzw bei eingebautem Getriebe erschwert zu erreichen sind. Ich hoffe Du liegst mit dem Kaufpreis noch im vernünftigen Rahmen Deines Wagens. Grüße aus dem sonnigen Hamburg
moin Jörg, wie ich es sehe habe ich drei Möglichkeiten: 1. ein überholtes Getriebe von CAS 2. das Getriebe von Ulli Franken überholen lassen 3. selbst Hand ans Getriebe legen Zum selbst überholen würde ich, wenn es für dich ok ist, gerne direkt mit dir mailen? Kannst mir ja mal eine Mail schicken an info@der-schutzhund.de damit ich deine Adresse habe und dir schreiben kann. LG Wolfgang
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
Meine Warnblinkschaltung mit Kontrolllampe ist eingebaut und warnblinkt nun wie verrückt. Mit der Elektrik bin ich damit fertig. Eine Frage bezüglich Farbe der Blinkerkappen hinten habe ich aber noch und zwar können die hinten rot bleiben obwohl vorne die orange sind? LG Wolfgang
- Martin Rohmann
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- Registrierungsdatum: 02.05.2014
Re: Restaurations-Tagebuch
Nein! §54 Abs. (3) der STVZO legt eindeutig fest Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
- Jörg Vowe
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- Registrierungsdatum: 25.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Moin, mit den Blinkleuchten stimmt das so nicht. Ich habe meine Blinker wie im Original hinten rot und vorne weiß belassen. Sind vom DEKRA so abgesegnet. Selbst in der helleren LED Ausführung. Frei nach dem Motto (Aussage des Prüfers) Lieber man sieht Dich mit LED, als kaum mit den alten Glühbirnen. Grüße aus dem viel zu nassen Norden
284 Antwort von Martin Rohmann 19.08.2021 12:49 Zuletzt bearbeitet von Martin Rohmann (19.08.2021 13:03)
- Martin Rohmann
- Mitglied
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- Registrierungsdatum: 02.05.2014
Re: Restaurations-Tagebuch
Moin Jörg! Ich hab' mich ja inzwischen daran gewöhnt, dass Du hier gern den Besserwisser gibst. Aber was Du persönlich mit einem netten Prüfer ausgehandelt hast, den Du offenbar gut kennst (Ihr scheint Euch ja zu Duzen, Deinen eigenen Worten nach), setzt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung noch lange nicht außer Kraft! Und die StVZO legt nun einmal eindeutig fest: Fahrtrichtungsanzeiger (vulgo: Blinker) MÜSSEN gelb sein! Das bedeutet: Sind sie es nicht (und gibt es beispielweise einen Unfall) ist man mit roten Blinkern im Zweifel ohne Versicherungsschutz unterwegs und bleibt auf dem Schaden sitzen! Ein Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, verliert automatisch den Versicherungsschutz, wenn es nicht der StVZO entspricht!!! Das wird Dir jede Kfz-Versicherung gerne bestätigen! Ich kann im Zweifel schon aus Sicherheitsgründen jedem nur raten, diese Vorschrift zu befolgen. Die Blinker sitzen hinten an einer ungewöhnlichen Stelle und sind - bei 6 Volt - ohnehin recht funzelig. Heißt: Sie werden von nachfolgenden Autofahrern oft übersehen - zumal bei hellem Tageslicht und Sonnenschein! Ich habe beim Linksabbiegen schon mehr als einmal Blut und Wasser geschwitzt, wenn von hinten einer angerauscht kam, der den Blinker nicht (oder zu spät) gesehen hat! Von mir aus kannst Du Dir eine elektrische Weihnachtsbaum-Lichterkette als Blinker einbauen, wenn Dein Prüfer-Freund das abnickt, aber es ist geradezu grob fahrlässig, hier solche "Tipps" zum Besten zu geben! Vielleicht beim nächsten Mal erst denken und dann posten.
- Jörg Vowe
- Mitglied
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- Registrierungsdatum: 25.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Moin Martin, schade, daß Du (Sie) so ein Beleidigertyp bist. Hatte nicht die Absicht zu verletzen. Viele amerikanische Young - und Oldtimer fahren mit roten Blinkern (ist sogar offiziell zugelassen). Da die 6 Volt Sofitten recht funzelig sind, habe ich ja auf die Weihnachtsbäume, auf LED umgerüstet. Schwitzen und Spezialdeo beim Abbiegen entfällt. Desgleichen gilt auch für die Weihnachtsbäume beim Bremslicht. Ich jedenfalls bin damit sehr zufrieden. ...Und ob nun jemand etwas besser weiß, oder vielleicht doch nur in einem Forum mithelfen will Vorschläge oder aber auch praktikable Lösungen mitteilt, das ist dann doch eines jeden Ansichtssache. Sollten natürlich nur die Beiträge von Martin Rohmann wertvoll sein, so werde ich versuchen mich zurückzuhalten...... Grüße aus dem durchwachsenen Hamburg
- Registrierungsdatum: 31.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Moin in die Runde, ich finde es gut das einige etwas von ihren Umbauten, Verbesserungen und Erfahrungen hier einbringen. So kommt etwas leben in dieses von nur wenigen Nutzern gelesenes Forum. Im Verhältnis zu Mercedes, VW usw. sind wir ja eine kleine "Gemeinde " Was ein jeder davon Umsetzt ist dann doch jeden selbst Überlassen. Aber auch die Hinweise auf die Gesetzeslage haben doch ihr Gutes. Viele Grüße an alle mir persönlich leider Unbekannte Schreiber und Leser, Rainer
- Martin Rohmann
- Mitglied
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- Registrierungsdatum: 02.05.2014
Re: Restaurations-Tagebuch
Nochmal Jörg: Deine ständige Besserwisserei hier geht (nicht nur) mir langsam auf den Keks! Und hier "Tipps" zu geben, wie man die StVZO am besten umgehen (unterlaufen) kann mit dem Risiko, im Erstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen, ist noch weit jenseits von Besserwisserei! Jede, absolut jede in Deutschland ansässige Kfz-Versicherung wird im Falle eines Auffahrunfalls die Schadenregulierung ablehnen, wenn dafür (etwa beim Linksabbiegen) Blinker, die nicht gelb (StVZO!) sind, ursächlich oder auch nur mitursächlich waren. Die StVZO legt eindeutig fest: "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig." Und im Versicherungsvertrag musst Du zuvor durch Unterschrift bestätigen, dass dass das zu versichernde Fahrzeug der StVZO entspricht. Tust Du das - und machst dabei wissentlich falsche Angaben - steht sogar Urkundenfälschung im Raum! Das mindeste, was dem Eigentümer einer durch Heckaufprall geschrotteten TA dann blüht ist ein jahrelanger Rechtsstreit mit einer zahlungsunwilligen Versicherung, die in der Regel eine prall besetzte Rechtsabteilung hat. Ich habe diese "tollen Typen" absolut satt, die sich bei Treffen, Stammtischen und auch hier damit brüsten, was die beim TÜV alles durchgekriegt haben! Also wärs nicht schlecht wenn Du Dich, wenigstens was das angeht, künftig ein bißchen zurückhalten würdest.
- Jörg Vowe
- Mitglied
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- Registrierungsdatum: 25.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Nach der aktuell gültigen Richtlinie (Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges gemäß §21 StVZO) sind Ausnahmen für rote Blinker bei importierten Oldtimern bis zum Erstzulassungsdatum 31.12.1989 möglich. Bei neueren Fahrzeugen ist keine Ausnahme mehr möglich, hier muss immer umgerüstet werden. Wer wohl hier Zurückhaltung üben muss
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
Hallo Martin, ich finde diese Diskussion mit dem Austausch verschiedener Argumente bezüglich Rechtslage gut! Wenn wir noch die persönlichen Angriffe weg lassen ist doch alles gut! LG Wolfgang
- Registrierungsdatum: 24.04.2021
Re: Restaurations-Tagebuch
291 Antwort von Trax 19.08.2021 21:42 Zuletzt bearbeitet von Trax (19.08.2021 21:44)
- Registrierungsdatum: 14.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Moin Tractionisten, jetzt beruhigt euch mal... Otto aka Wolfgang, lustig, den DKW-Link wollte ich gerade posten... da sah ich dass Du schneller warst. zu den LEDs: bei vcor dem 1.1.54 zugelassenen Autos gibt es keine BAG- Pflicht bez Beleuchtung. LED wären für solche Autos theoretisch zugelassen. Aber eben nur theoretisch... In der Praxis sieht es anders aus. Diese Chinadinger müssen in Bauart, Brennpunkt und Beleuchtungsstärke zumindest annäherungsweise dem Glühobst entsprechen. Tun sie idR nicht. Wo kein Kläger da kein Richter kann im Falle eines Unfalls nicht mehr gelten. Da gibt es entsprechende Urteile. Und ganz alte Karren (zu mindest die vor 1.1.54 zugelassenen) dürfen hinten rot blinken (sogar mit dem entsprechenden Bremslicht, wie bei meinem 38er), soweit es original ist. Ist aber sehr funzelig. Für Ausfahrten montiere ich mir temporär zugelassene, im Stil passene LED- Dreikammerleuchten. Mein Leben ist mir wichtig. Dritte (LED-) Bremsleuchte sowieso. Eine passende Reflektorfolie bzw weisse Hintergrundbemalung wirkt Wunder just my 5 cents Grüße Thom PS: Solche Anektoden wie die des TÜVlers sollte nicht in der Öffentlichleit (wie auch in diesem Forum) erzählt werden. Dies könnte zu Konsequenzen für beteiligte Personen führen. Es gilt: der Gentleman geniesst und scheigt
- zudroehn
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- Registrierungsdatum: 05.07.2018
Re: Restaurations-Tagebuch
meine 2CV AZU Baujahr 1959 wurde im Jahr 2005 vom TÜV Süd mit 2 roten Blinkern hinten erstmalig in Deutschland von mir zugelassen.... 2 Blinker wegen Länge unter 4m möglich. Warnblinker musste nachgerüstet werden. Nummernschilder durften schmaler werden, da bauartbedingt, vordere Nummernschildaufnahme schmaler als normales EU-Kennzeichen..... Stosstangenhörner PO-Stosstange. gruss z.
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- Registrierungsdatum: 14.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
zu den Kennzeichen: meinst Du mit "schmaler" kürzer?
294 Antwort von zudroehn 19.08.2021 22:05 Zuletzt bearbeitet von zudroehn (19.08.2021 22:06)
- zudroehn
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- Herkunft: 135.23.12.145
- Registrierungsdatum: 05.07.2018
Re: Restaurations-Tagebuch
@Trax ja, kürzer - war eine kurze Diskussion mit der Verwaltung der Zulassungsstelle aber nach der Erklärung, dass das vordere Nummernschildm bei Beihaltung der Original Breite des Schilds, zum Einbau verbogen werden müsste, ging das durch....
https://www.zudroehn.de - Nichts bewegt Sie wie ein Gnu.
- Registrierungsdatum: 14.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
@ zudroehn gratuliere. Diese Glück hatte ich bei meinem 38er Trac nicht. Die Zulassungstelle hat sich, trotz entsprechendem Vermerk des TÜV auf dem Datenblatt, geweigert mir ein kleineres Kennzeichen zuzuordnen. Nu ist eben ein Kuchenblech dran.
- Martin Rohmann
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- Registrierungsdatum: 02.05.2014
Re: Restaurations-Tagebuch
Jörg Vowe schrieb:Nach der aktuell gültigen Richtlinie (Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges gemäß §21 StVZO) sind Ausnahmen für rote Blinker bei importierten Oldtimern bis zum Erstzulassungsdatum 31.12.1989 möglich. Bei neueren Fahrzeugen ist keine Ausnahme mehr möglich, hier muss immer umgerüstet werden.
Das stimmt leider auch wieder nicht! Der Originaltext in dem von Dir genannten Merkblatt lautet: "Etwa-Wirkung ist durch den aaS festzustellen (beinhaltet auch die Sichtwinkel), BG nicht erforderlich. Bei Abweichung von der Farbe umrüsten. Für historische Fahrzeug gemäß § 23 StVZO mit EZ ab 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahme von der Farbe möglich." Heißt: Es ist möglich, aber nicht zwingend! Es heißt ferner: Diese Regelung gilt NICHT für alles, was vor 1970 und nach 1989 in Deutschland erstzugelassen worden ist! Darunter dürften die meisten TA's fallen, die hierzulande laufen. Quelle: Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges der Klassen M1 und N1 gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und über mögliche Ausnahmen gemäß § 70 StVZO Bonn, den 26. März 2018 StV 22/7342.13/10 Screenshot hänge ich an. Vollkommen unberührt davon bleibt die Frage einer langen und teuren Auseinandersetzung mit der Versicherung im Falle eines Unfalls, für den Blinker ursächlich oder mittelbar ursächlich gewesen sein können!
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- Registrierungsdatum: 14.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Bei diesem Multithread habe ich irgendwie den Faden verloren... Hat Otto alias Wolfgang nun (inzwischen) einen Trac oder nicht? Sollte er ein Koffermodell haben oder sich zulegen erüberigt sich die Blinkerfarbe eh. Es gibt ja zuhauf weisse, orangene und rote Kappen im Handel. Orangene dran und gut. Diese haben eh bei unserem Funzellicht die beste Signalwirkung
- Registrierungsdatum: 14.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
@ Martin schrieb: "Vollkommen unberührt davon bleibt die Frage einer langen und teuren Auseinandersetzung mit der Versicherung im Falle eines Unfalls, für den Blinker ursächlich oder mittelbar ursächlich gewesen sein können!" Genau das isses
- Jörg Vowe
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- Registrierungsdatum: 25.05.2010
Re: Restaurations-Tagebuch
Moin, ich habe auch ein Koffermodell bj 56. Original ( aus Marokko eingeführt) ist meiner mit weißen Blinker vorn und roten hinten ausgestattet. Genauso ging er 1990 durch den Baurat. Das entsprechende bebilderte Gutachten wurde von meiner Versicherung auch so abgesegnet. Natürlich urteilen Bundesländer und Prüfer unterschiedlich. Ich hatte zum Beispiel einen Tractionkameraden, der in Hamburg seine Türgriffe seitenverkehrt anbauen musste, aufgrund der Gefahr Fußgänger sonst aufzuspießen. Wenn ich mich als Paragraphenreiter sehen wollte, müßte ich das Auto in der Garage stehen lassen. Keine Gurte, Öl tropft aus, Abgase nicht gereinigt usw. Mache ich aber nicht, sondern genieße mein Auto wie es ist. Und alle Rohmanns dieser Welt können es mir nicht vermiesen. Die Entscheidung liegt bei jedem selber. Zu Herrn Rohmanns Freude möchte ich meinerseits diese Thema beenden. Grüße aus dem Norden
- zudroehn
- Mitglied
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- Herkunft: 135.23.12.145
- Registrierungsdatum: 05.07.2018
Re: Restaurations-Tagebuch
stimmt, meine Versicherung bekam auch Bilder von der AZU, somit wissen die schon, was ich da versichert habe ;-)
https://www.zudroehn.de - Nichts bewegt Sie wie ein Gnu.
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