Hallo nochmal,
mein Bekannter ist zufällig selber Rechtsverdeher, hat aber von weiteren Schritten Abstand genommen. Vom TÜV Südwest hat er folgende Info erhalten (Auszug):
Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO
3.2.7. Elektrische Anlage und lichttechnische Einrichtungen (LTE)
3.2.7.1 Nur Originalausführung oder Beleuchtungsanlage aus der Fahrzeugbaureihe ist zulässig.
3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik: Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Änderungen von Innenraum und Armaturenbrett sind hier zulässig.
3.2.7.3. Übrige elektrische Ausstattung: Umrüstung von 6 Volt- Betriebsspannung auf 12 V-Betriebsspannung ist grundsätzlich zulässig, wenn diese fachgerecht und zeitgenössisch ausgeführt ist.
- Da die LED´s keine Zulassung für den Straßenverkehr hatten, ging das ganze halt in die Hose. Zur Zeit gibt es anscheinend noch keine LED´s zum Nachrüsten mit Zulassung für unsere 11er und Co. Deshalb die Dinger sicherheitshalber rausnehemen zum TÜV ...
Gruß
Wolfgang Fritz