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Thema: nur mal zeigen

Hallo zusammen,

nachdem ich nun seit Jahren Eure Tipps und Tricks sammle und gut gebrauchen kann, möchte ich "die meine" einfach mal, nachdem sie für eine Hochzeit geschmückt war, zeigen.
Grüße aus dem verschneiten Württemberg
Norbert

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Re: nur mal zeigen

Donnerwetter! Sehr schön.
Harald

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Re: nur mal zeigen

Hallo Norbert !
Wirklich ein schönes Fahrzeug ! Falls Du noch Ideen für
Deine Hochzeitsfahrten brauchst, schau doch einfach mal
auf meine Homepage : www.hochzeitsfahrten-oberpfalz.de
Beste Grüße
Dieter

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Re: nur mal zeigen

Tach Dieter,

schöne Grüße aus dem Aachener Land von einem ehemaligen Oberpfälzer (NM),
Werner

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Technische Grüße vom Aachener Rand,
Werner

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Re: nur mal zeigen

Bien! Wo hast Du denn die Suchscheinwerder her?

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Re: nur mal zeigen

Hallo Dieter,

ich hoffe doch sehr, dass dein 11er nicht mit H-Zulassung oder 07er Nummer bewegt wird.  Du bietest die Hochzeitsfahrten gegen Bezahlung an, was einer gewerblichen Nutzung gleich kommt. Dies ist jedoch bei H-Zulassung oder der 07er Nummer Verboten!!! Der deutsche Amtsschimmel nennt das Steuerhinterziehung...
Nicht das ich dir nicht ein paar zusätzlichen Euronen gönne...Denke aber immer an die Leute die einem das eben nicht gönnen.... Ein Bekannter von mir wurde erwischt und dann ausgenommen wie eine Weihnachtsgans....

Ölfingergruß
Stephan

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Re: nur mal zeigen

Hallo Hochzeitsfahrer,

die Aussage ... >>>Du bietest die Hochzeitsfahrten gegen Bezahlung an, was einer gewerblichen Nutzung gleich kommt.< ... ist so einfach dargestellt zumindest irreführend.

"Gelegentliche" Hochzeitsfahrten haben keinen gewerblichen Charakter. Nur wer tatsächlich für Hochzeitsfahrten wirbt, dies für Fremde gegen Rechnung und ggf. mit USt durchführt, ist im gewerblichen Fahrwasser.

Gelegenheitsdienste sowie Gefälligkeitsfahrten fallen nicht darunter, sofern nicht ein "gewerblicher Charakter entsteht oder eine Gewinnabsicht dahinter steht".

Grüße,
Werner

Technische Grüße vom Aachener Rand,
Werner

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Re: nur mal zeigen

Und wo gibts nun die Suchscheinwerfer?
:-))

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Re: nur mal zeigen

Hallo Werner,

ich möchte dazu mal "jein" sagen... Sobald ich eine Rechnung stelle falle ich damit unter gewerblich. Und auf der angegebenen Internetseite werden Preise bekannt gegeben. Somit hat das einen gewerblichen Charakter. 

Wenn hier wer einen geringen Betrag als Aufwandsentschädigung bekommt weil er mal eine Hochzeit für eine Bekannten fährt, fällt dies sicherlich nicht darunter....

Mir sind einige Fälle von Fahrzeugen und deren Besitzern bekannt die richtig Ärger bekommen haben weil irgendwer meinte das Fahrzeug wird gewerblich genutzt. Und das muss ja nicht sein!

Und wo es die Suchscheinwerfer gibt kann ich auch nicht sagen ;o)

Ölfingergruß
Stephan

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Re: nur mal zeigen

Tach Stefan,

es ist so: Für jeden Euro, den der "Hochzeitsfahrer" - egal von wem - kassiert, muß er (nach Abzug seiner Selbstkosten) Einkommenssteuer bezahlen. Deswegen ist er aber noch kein "Gewerbetreibender".

Die Finanzämter haben 2007 die Bedingungen verschärft, es gilt seitdem als Grenze etwa 10 % Privat-/Nutzfahrten.

Ich selbst mache mit meinem H-Kennzeichen dienstliche Fahrten, die ich auch steuerlich geltend machen kann.

Es kommt halt immer auf die "Charakteristik" (= Maß) der Dinge an.

Grüße,
Werner

Technische Grüße vom Aachener Rand,
Werner

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Re: nur mal zeigen

servus,
und Donnerlittchen, wo kommen denn die breiten Zierleisten und vor allem die Trittbretter her ?

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Re: nur mal zeigen

Es gibt neben der steuerlichen/gewerblichen Seite noch einen weiteren Aspekt in der Angelegenheit: Wenn man Personenbeförderung gegen Entgelt vornimmt, wozu ich auch Hochzeitsfahrten zählen würde, braucht man dafür einen Personenbeförderungsschein, ähnlich wie der Taxifahrer.
Deutschland ist schon ein interessantes Land!
Gruß, Harald

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Re: nur mal zeigen

Hallo Hochzeitsfahrer !
Ich verweise auf meinen Artikel im Veteran 4.2007
Seite 9 : Hochzeitsfahrten mit Oldtimer.
Eventuell kann ein CVC-Mitglied diesen für die Nicht-
mitglieder im Forum einscannen !
Eine Problematik H-Kennzeichen / Gewerbe sowie Personen-
beförderungsschein ist mir bis dato nicht bekannt.
Der Artikel wurde damals von mir sowohl juristisch als
auch mit dem Finanzamt abgechekt.
Ich denke, das Hauptproblem liegt darin, daß in Deutsch-
land 95 % der Hochzeitsfahrten ohne Gewerbeschein aber
natürlich gegen Bezahlung gemacht werden.Wer fährt schon
kostenlos, und selbst wenn, bekommt man vom Hochzeitspaar
doch sicher ein gutes Trinkgeld !
Genau da ist man sowohl vom Finanzamt als auch von den
Mitbewerbern her angreifbar.(siehe Artikel Veteran)
Ich hoffe, ich konnte zur Klärung der Problematik beitragen.
Beste Grüße
Dieter

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Re: nur mal zeigen

Hallo Dieter und andere Oldtimer-Besitzer,
ich kenne Deinen Beitrag zu dem Thema. Habe selber schon Hochzeitsfahrten gemacht, aber nicht gewerblich! Das heißt, es gab keine Werbung, keine Entlohnung sondern nur einen Kostenbeitrag für das Benzin, der Rest war Gaudi.
Natürlich wird man meist eingeladen, mit zu essen oder auch den Abend zu verbringen. Denn sehr oft möchte das Brautpaar ja noch wieder nach Hause gefahren werden. Den Wagenschmuck hat bei den Fahrten immer eine der Familien des Paares übernommen.
Somit hat man keine Angriffsfläche fürs Finanzamt oder berufliche Mitbewerber.
Ein Bekannter, der seine Autos für solche Zwecke vermietet(?) und dazu noch Reklame gemacht hatte, gab es nicht in seiner Steuererklärung an und wurde daraufhin geschätzt. Das war dann rückwirkend für ein paar Jahre und kostete ihn 25 000,- €. Da muss man viele Hochzeiten oder Gesellschaften fahren, bis das wieder im Geldbeutel ist.
Also macht mal schön, aber ganz vorsichtig (alte Igelweisheit in Hochzeitsangelegenheiten).
Was erschwerend hinzu kommt ist, dass eine gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen, die mit H-Kennzeichen oder 07er-Nummer laufen verboten ist. Eine solche Zulassung dient "in der Regel  nur noch zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel" sagt der Gesetzgeber dazu ganz klar aus.  Wer sein Fahrzeug vermietet, auch mit Fahrer, oder es mit nicht zeitgenössischer Werbung versieht verstößt gegen diesen Grundsatz. Dieser Verstoß kann mit Aberkennung der Nummer geahndet werden, außerdem ist es Steuerhinterziehung.

Viele Grüße Ulrich

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Re: nur mal zeigen

... wer möchte kann sich das auch hier durchlesen:

VkBl 1997, Seite 537, Begründung zur 25. Verordnung, allgemeines, Abs. 2c ...

In diesem Text findet man ganz klar aufgeschlüsselt, dass ich Fahrzeuge mit H-Kennzeichen eben nicht gewerblich nutzen darf...

Ölfingergruß
Stephan

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Re: nur mal zeigen

nochmal Tach,
ich häng auch mal ein schönes Bild an, die Fahrt war für einen Hochzeiter gratis. Bei den vielen Fotostopps an und im Hang an einer Burg ging dann die Kupplung drauf.
Ich finde rote Rosen passen super zur Lady, oder ?
Und dann nochmal die Frage, was sind das für tolle Trittbretter.

Gruß Martin Werner

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Re: nur mal zeigen

Hallo Stephan & Ulrich !
Genau da liegt leider die Problematik : auch gegen Benzin-
kostenerstattung liegt eine gewerbliche Nutzung vor !
Wie sagt der Gesetzgeber : mehrfach und gegen Bezahlung !
Also auch hier eine steuerpflichtige Hochzeitsfahrt ohne
Gewerbeschein.
Dann doch lieber Fahrten mit Gewerbeschein & Versicherung &
Steuererklärung, der Verstoß gegen die H-Kennzeichen-Regel
dürfte wohl das kleinere Übel sein.Es gibt sogar Firmen,
die Oldtimer mit H-Kennzeichen vermieten. Der Steuerver-
stoß bewegt sich bei ca. 200 - 300 Euro gegenüber des normalen Kfz-Kennzeichens, ist also lächerlich, wenn man
Fahrten ohne Gewerbeschein gegenüberstellt.
Es ist traurig, das in Deutschland viele Dinge so über-
reguliert sind, hier geht es doch nur darum, einem Hoch-
zeitspaar eine Freude mit einer Oldtimerfahrt zu machen
und dafür einen kleinen Obulus zu bekommen, den man in
die Erhaltung des Fahrzeugs investiert.
Aber wie so oft im Leben : der Ehrliche ist der Dumme !
Beste Grüße
Dieter

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Re: nur mal zeigen

Moin Dieter,

da hast du natürlich völlig Recht. Und wie sehr sich die Hüter dieser Gesetze damit auskennen oder diese auslegen sieht man sehr schön an den Beiträgen in der aktuellen Oldtimer Markt. In einem kurzen Text ging es da um H-zugelassene Mietwagen....

...und zu den Gesetzen und Verordnungen empfehle ich den Film "Die tollkühnen Männern in ihren fliegenden Kisten"

"- Formulare? Damit geh mal zu den Deutschen - die freuen sich wenn sie was ausfüllen dürfen!" --- oder so in der Art ;o)

Ölfingergruß
Stephan

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Re: nur mal zeigen

Hallo!

Also ich könnte schwören dass ich vor einiger Zeit in einer der üblichen Oldtimer-Magazine (Oldtimer Praxis, Oldtimer Markt, Motor-Klassik etc.) einen Artikel gelesen habe, wonach die gewerbliche Nutzung von H-Kennzeichen seit (damals) neuestem nicht mehr verboten wäre.

Mein Gedächtnis kann mich auch trügen aber ich bin mir da doch recht sicher. Nur mal so...

Es wäre interessant welche Posten man als steuerfreie(?) Unkostenerstattung annehmen darf. Zählt nur der Sprit für die Anreise oder auch anteilig Pflege, Wartung, ein letztes Aufpolieren vor dem großen Moment, Verschleiß etc.?

Viele Grüße
Behrbohm

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Re: nur mal zeigen

Tach Behrbom,

Du hast 2 Möglichkeiten:

Du meldest Dein Fahrzeug beim Finanzamt als freiberuflichen "Firmenwagen" an. Dann kannst Du sämtliche Kosten als Vollkosten absetzen. Mußt aber 1 % des Wertes pro Monat als Einkunft für die Selbstnutzung (die unter 50 % liegen muß) versteuern. (Die Angabe "Wert" ist nicht ganz richtig, üblich für die Bemessung ist der ursprüngliche Kaufpreis, der aber nicht mehr relevant ist. Das FA geht dann in der Regel von einem Wertgutachten aus.) Voraussetzung, dass das auch klappt, ist, dass zu versteuernder Gewinn übrig bleibt. Also in der Regel nur für "berufliche Hochzeitsfahrer" interessant.

Variante 2 ist einfach. Du gibst die Einkünfte Deiner Hochzeitsfahrten in der Steuererklärung an. Gegenrechnen kannst Du das Vollkilometergeld für dienstliche Fahrten. Dieses Kilometergeld beinhaltet sämtliche Fahrzeugkosten. Wenn Du auf einer solchen Fahrt eine Beule fährst, kannst Du diese Reparaturkosten in der Regel auch steuerlich absetzen. Das Finanzamt kann Dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. (Das ist ohnehin jedem auch ohne Auflage zu raten für evtl. spätere Nachweise.)

Grüße, Werner

Technische Grüße vom Aachener Rand,
Werner

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Re: nur mal zeigen

Das ist die finanzrechtliche Seite. Daneben ist aber eben noch die rechtliche Voraussetzung für die Personenbeförderung zu beachten.

"Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte."

und dann noch die Kosten:

- Arbeitsmedizinisches & Augenärztliches Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung: ca. 150,00 &#8364;
- Die Kosten für das Führungszeugnis sind im Normalfall in der Bearbeitungsgebühr mit enthalten. Die Unterlagen müssen im Allgemeinen nicht vom Anwärter beschafft werden.
- Führungszeugnis 13,00 &#8364;
- Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister ist kostenlos.

Toll, was? So lange nichts passiert, kräht wahrscheinlich kein Hahn danach. Wenn aber was passiert, ist zu befürchten, dass die Bürokratie richtig ein Faß aufmacht.

Gruß, Harald

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Re: nur mal zeigen

Hallo zusammen,

ich habe die Info - samt Quelle dazu - aus einem heft der Deuvet. Das Heft ist allerdings schon etwas älter. Es kann also durchaus eine Änderung gegeben haben...

Ich bin mir aber sicher, dass der Deuvet oder nun auch der ADAC einem in diesen Fragen weiter helfen kann und dies auch gerne macht. Nur sollte man das machen bevor jemand an angesprochene Fass aufmacht... ;o)

Ölfingergruß
Stephan

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Re: nur mal zeigen

Aktueller Hinweis: Gewerbe & H-Kennzeichen !
Aus Oldtimer-Markt 12/2008:
Seite 7, Kurz notiert: Urteil contra H und Gewerbe
Wie der DEUVET mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Dresden
kürzlich einem Mietwagen-Unternehmer die Nutzung zweier
Cadillac-Stretch-Limousinen mit H-Kennzeichen untersagt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß H-
Fahrzeuge zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kultur-
gutes gedacht seien, nicht aber als übliches Beförderungs-
mittel.
Ferner habe der Gesetzgeber mit der steuerlichen Begünsti-
gung der nur gelegentliche Nutzung von Oldtimern Rechnung
tragen wollen, bei der auf Gewinnerzielung ausgerichteter
Nutzung werde jedoch eine möglichst häufige Nutzung ange-
strebt.
Jetzt der für uns wichtige Teil :
Der Fall beschäftige kürzlich auch die Länderverkehrs-
minister, die aber an der bisherigen Praxis nichts ändern
wollen : diese erlaubt die gewerbliche Nutzung von
H-Oldies !!
Beste Grüße
Dieter

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Re: nur mal zeigen

Hallo zusammen,

nach etwas Krankheit und Urlaub möchte ich kurz auf die diversen Fragen antworten:
Suchscheinwerfer:
Die waren als ich das Fahrzeug kaufte - vor rd. 6 Jahren - schon dran und sind Originalteile.
Zierleisten:
Diese wurden bei der Restaurierung vom Vorgänger angebracht.
Trittbretter:
Sind ebenfalls bei der Restaurierung angebracht worden. Wie ich es sehe, einzeln angefertigt und mit Boden und Kotflügeln verschweisst.
Die Nebelscheinwerfer sind Nachbauten, die Signalhörner auch, da die Originalen bei der Umrüstung von 6 auf 12 Volt nicht berücksichtigt wurden und durchgefatzt sind. Die Teile sind wie alles, wenn ich was brauche, von Louis aus Detmold.

Für heute Tschüüss, bis demnächst mal wieder
Norbert aus Württemberg (Balingen)