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Thema: Wohnwagen aus Frankreich holen

So, Freunde, jetzt wird 's kompliziert...

Mal angenommen, ich würde in F einen gangsterkompatiblen kleinen Wohnwagen erwerben- wie kriege ich den hierher?

Aufm Mietanhänger, ja. Aber momentan ist mein Gangster das einzige Auto mit AHK im Fuhrpark. Das könnte dann doch zu schwer werden, WoWa UND Anhänger untendrunter. Sieht auch unmöglich aus.

So viel habe ich 'rausgefunden: Ein Anhänger/WoWa unter 500 kg Masse ist drüben zulassungsfrei (staun...) und wird mit einer Kennzeichendoublette des französischen Zugwagens gesetzeskonform bewegt.

Aber darf ich mit einem in D zugelassenen Auto so ein Teil bis zur Grenze ziehen?

Ab Grenze gilt ja ein deutsches Kurzzeitkennzeichen. Meinetwegen schiebe ich die Knutschkugel pro forma die 8 Meter über die Grenze :o)
Aber wie ist es drüben? Die kurze deutsche Nummer gilt dort nicht, das wäre eine illegale Fernzulassung.

Oder gibt es in F auch eine Art Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (das eventuell der Verkäufer besorgen müßte)?

Fragen über Fragen...

Salut  Rolf

2 Zuletzt bearbeitet von Lorraine57 (25.10.2019 01:47)

Re: Wohnwagen aus Frankreich holen

@So viel habe ich 'rausgefunden: Ein Anhänger/WoWa unter 500 kg Masse ist drüben zulassungsfrei (staun...) und wird mit einer Kennzeichendoublette des französischen Zugwagens gesetzeskonform bewegt.

750 Kg ist richtig. Brauchst auch keine   CT- TÜV

Wo wohnstst Du, bzw. wo ist der Wohnwagen. Gibt es Papiere für den

Wohnwagen, braucht man in Frankreich nicht,

aber in Deutschland wegen TÜV.

300 km aus Lothringen würde ich Dir den Wohnwagen, gegen eine

Übernachtung bringen.

Gruß aus Lothringen

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Re: Wohnwagen aus Frankreich holen

Könnten wir mal telefonieren? 0160 94 72 47 20

Vielen Dank schonmal :o)

Rolf