Thema: Wohnwagen aus Frankreich holen
So, Freunde, jetzt wird 's kompliziert...
Mal angenommen, ich würde in F einen gangsterkompatiblen kleinen Wohnwagen erwerben- wie kriege ich den hierher?
Aufm Mietanhänger, ja. Aber momentan ist mein Gangster das einzige Auto mit AHK im Fuhrpark. Das könnte dann doch zu schwer werden, WoWa UND Anhänger untendrunter. Sieht auch unmöglich aus.
So viel habe ich 'rausgefunden: Ein Anhänger/WoWa unter 500 kg Masse ist drüben zulassungsfrei (staun...) und wird mit einer Kennzeichendoublette des französischen Zugwagens gesetzeskonform bewegt.
Aber darf ich mit einem in D zugelassenen Auto so ein Teil bis zur Grenze ziehen?
Ab Grenze gilt ja ein deutsches Kurzzeitkennzeichen. Meinetwegen schiebe ich die Knutschkugel pro forma die 8 Meter über die Grenze :o)
Aber wie ist es drüben? Die kurze deutsche Nummer gilt dort nicht, das wäre eine illegale Fernzulassung.
Oder gibt es in F auch eine Art Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (das eventuell der Verkäufer besorgen müßte)?
Fragen über Fragen...
Salut Rolf