Thema: LED Lampen - rechtliche Seite
Moin zusammen,
hier im Forum wird ja gerne mal nachgefragt ob es denn Einsätze für Blinker, Rückleuchten etc mit LED Leuchtmitteln gibt. Diese Themen wollte ich nicht verwässern und deshalb habe ich ein neues Thema aufgemacht.
Ich habe dazu beim TÜV Nord angefragt. Ich wollte wissen, wie es rechtlich aussieht, das ja zum Teile recht dunkle 6Volt Licht durch die Nutzung von LED aufzuhellen. Dazu kam dann folgende Antwort:
Leuchtmittel, sowohl Bauteile als auch Baugruppen, müssen in Deutschland typabgenommen und zugelassen sein. Alle Bauteile einer solchen Baugruppe müssen ein Prüfzeichen aufweisen. Ausgenommen davon sind Baugruppen und Bauteile die so vor 1952 hergestellt wurden. Wird eine Baugruppe verändert, hier Tausch von Glühbirnen gegen LED, erlischt die Typabnahme. Ist die Baugruppe vor 1952 in den Betrieb genommen worden und wird sie jetzt verändert, so muss sie abgenommen werden!
Baut man dennoch um, kann das negative Folgen haben. Es kann zur Still-Legung des Fahrzeuges führen und im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Darum schaut euch die Umrüstsätze genau an und kauft nicht nur weil gerade angeboten ein!
Ölfingergruß
Stephan