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Thema: LED Lampen - rechtliche Seite

Moin zusammen,

hier im Forum wird ja gerne mal nachgefragt ob es denn Einsätze für Blinker, Rückleuchten etc mit LED Leuchtmitteln gibt. Diese Themen wollte ich nicht verwässern und deshalb habe ich ein neues Thema aufgemacht.

Ich habe dazu beim TÜV Nord angefragt. Ich wollte wissen, wie es rechtlich aussieht, das ja zum Teile recht dunkle 6Volt Licht durch die Nutzung von LED aufzuhellen. Dazu kam dann folgende Antwort:

Leuchtmittel, sowohl Bauteile als auch Baugruppen, müssen in Deutschland typabgenommen und zugelassen sein. Alle Bauteile einer solchen Baugruppe müssen ein Prüfzeichen aufweisen. Ausgenommen davon sind Baugruppen und Bauteile die so vor 1952 hergestellt wurden. Wird eine Baugruppe verändert, hier Tausch von Glühbirnen gegen LED, erlischt die Typabnahme. Ist die Baugruppe vor 1952 in den Betrieb genommen worden und wird sie jetzt verändert, so muss sie abgenommen werden!

Baut man dennoch um, kann das negative Folgen haben. Es kann zur Still-Legung des Fahrzeuges führen und im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes.


Darum schaut euch die Umrüstsätze genau an und kauft nicht nur weil gerade angeboten ein!

Ölfingergruß
Stephan

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Re: LED Lampen - rechtliche Seite

N´abend,
ich habe da die elegante Lösung gewählt und die Glühbirnen zusätzlich drinnen gelassen. Die TÜV Herren sagten mir auch : lieber deutlich sichtbare nicht zugelassene Led, als kaum erkennbare 6 Volt Birnchen.
Ich denke es ist so ein guter Kompromiss.

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Re: LED Lampen - rechtliche Seite

Moin Jörg,

ich denke nicht das der TÜV Probleme macht... Ich denke da eher an Versicherungen und bevor man da dumm aus der Wäsche schaut lieber ein Gedankenanstoß. :)

Und da gibt es sicherlich ein breites Feld sich heraus reden zu können. Getreu dem Grundsatz. Bauteile müssen geprüft sein. Sind sie es nicht, sind sie rechtlich nicht vorhanden und was nicht vorhanden ist, kann nichts anzeigen... Wer weiß ob da nicht wer so denkt?!

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Re: LED Lampen - rechtliche Seite

N´abend
ich denke, wenn man die Birnen beläßt und nur die LED hinzufügt, gibt es keine rechtlich bedenkliche Seite. Letztendlich muß ein jeder für sich selbst entscheiden wie man es machen möchte.

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Re: LED Lampen - rechtliche Seite

Hallo

Ich arbeite in Österreich schon seit 1987 in der Versicherungsbranche, ein Mitverschulden an einen Unfall kann einem nur durch defekte Teile angelastet werden und es muss Unfallrelevant sein. Selbst ein abgelaufener TÜV ist nur dann ein Problem wenn ein Teil z.B. die Bremsen defekt sind und dadurch ein Unfall passiert.

Ledblinker die funktionieren und sogar heller sind wie die normalen können ja wohl schlecht einen Unfall verursachen - außer durch Blendeffekt. ;-)

Wenn natürlich ein übereifriger Polizist feststellt das die Teile nicht ÖNORM gerecht oder genehmigt sind dann kann er halt eine Strafe verhängen oder dich zum TÜV schicken, allerdings ob der das merkt wage ich zu bezweifeln. Aber wir überziehen ja auch mal die Parkzeit oder fahren mal zu schnell - also das Leben ist lebensgefährlich,  jeder Tag kann der letzte sein. Der Zauber des Augenblickes liegt in der Magie des Alltäglichen. In diesem Sinne warte ich auf sonniges Wetter und genieße die nächste Ausfahrt mit dem Oldtimer.

Das ist meine persönliche Meinung.

lg Thomas bei uns schneit´s ;-(

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Re: LED Lampen - rechtliche Seite

Ja na klar...

Ich bilde beruflich im Bereich Verkehrsrecht, Ladungssicherung etc aus.
In meinen Ausbildungsunterlagen habe ich auch einen Verkehrsufall bei dem jemand auf ein Pannenfahrzeug aufgefahren ist. Dieses Pannenfahrzeug war ein Mercedes W124 das mit dem mitgelieferten Warndreieck abgesichert war. Dieses Warndreieck entspricht aber nicht der Vorschrift und somit war das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgesichert und der Fahrer hat dies zu spüren bekommen.
Damit euch /uns das nicht passiert mein Beitrag zu diesem Thema.

Ölfingergruß
Stephan

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Re: LED Lampen - rechtliche Seite

Das Warndreieck hat unmittelbar den Unfall verursacht. Kein Widerspruch zur Ausführung von Tom.

Stillegungsandrohungen sind wohl eher theoretisch begründet und Angstmache. Bevor ein Oldtimer wegen heller Beleuchtung stillgelegt wird, sollte sich der TÜV lieber um die Stillegung von Millionen VW-Diesel kümmern, die sie vorher mit verbundenen Augen durchgewunken haben ;-)