Thema: Erleuchtung
Moin,
ich habe mir vor ein paar Wochen eine ehemals in Frankreich betriebene 1970er ID 20 zugelegt. Das Auto hat bei den mitlenkenden Fernscheinwerfern gelbe Kappen im Inneren. Die kann man nicht entfernen, da sie fest mit dem Lampengehäuse verbunden sind. Jetzt taucht das Problem auf, dass man einerseits mit gebem Licht nicht herumfahren darf, andererseits aber vorhandene Beluchtungseinrichtungen funktionieren müssen. Der Vorbesitzer hat durch einen Schalter am Armaturenbrett die Möglichkeit zum Abschalten eingebaut. Meine Frage nun: ist das so gesetzeskonform oder muss ich die gesamte (französische) Gelblampe durch ein deutsches Weißexemplar ersetzen?
Das H-Gutachten ist mit dem Gelblicht erteilt worden und die HU wurde damit ebenfalls problemlos absolviert. Liegt das im Toleranzbereich?
Wie ist das bei Euren Autos?
Grüßles
Rolf