1 Zuletzt bearbeitet von Plattfuss (17.08.2014 11:21)

Thema: Erleuchtung

Moin,

ich habe mir vor ein paar Wochen eine ehemals in Frankreich betriebene 1970er ID 20 zugelegt. Das Auto hat bei den mitlenkenden Fernscheinwerfern gelbe Kappen im Inneren. Die kann man nicht entfernen, da sie fest mit dem Lampengehäuse verbunden sind. Jetzt taucht das Problem auf, dass man einerseits mit gebem Licht nicht herumfahren darf, andererseits aber vorhandene Beluchtungseinrichtungen funktionieren müssen. Der Vorbesitzer hat durch einen Schalter am Armaturenbrett die Möglichkeit zum Abschalten eingebaut. Meine Frage nun: ist das so gesetzeskonform oder muss ich die gesamte (französische) Gelblampe durch ein deutsches Weißexemplar ersetzen?
Das H-Gutachten ist mit dem Gelblicht erteilt worden und die HU wurde damit ebenfalls problemlos absolviert. Liegt das im Toleranzbereich?
Wie ist das bei Euren Autos?

Grüßles
Rolf

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Re: Erleuchtung

Tach Rolf,

da das Auto ursprünglich mit gelbem Licht zugelassen worden war, darf es auch heute noch mit Gelblicht betrieben werden. Das ist keine Ausnahme oder TüV-Toleranz, sondern klipp und klar festgeschrieben.

Ausnahmen bezüglich des ursprünglichen Bestanderhalts sind jedoch beispielsweise Winker, nachzurüstende Blinker, Warnblinkanlage.

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Technische Grüße vom Aachener Rand,
Werner

3

Re: Erleuchtung

Hi Rolf,

das gelbe Licht wurde serienmäßig verbaut und ist damit auch in Deutschland zugelassen. Fahre seit Jahren täglich mit gelben Licht und das ohne jedes Problem seitens der Kollegen mit den blauen Mützen.
Gruss
Detlev

4 Zuletzt bearbeitet von Plattfuss (22.08.2014 18:17)

Re: Erleuchtung

Moin,
danke Ihr beiden. Ich hatte schon von Anfang an den Verdacht, dass das mit rechten Dingen bei TÜV und H-Gutachten zugegangen ist.
Für den Fall, dass die Rennleitung mal anderer Meinung sein sollte, gibt es ja den Schalter am Armaturenbrett. Damit kann man spontan nachweisen, dass erstens die vorhandene Lichtanlage funktioniert und zweitens, dass man (wenn abgeschaltet) damit nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmt...
Die äußeren Leuchten sind ja korrekt weiß, lediglich die lenkbaren haben den Gilb.
Bei Ente (1986) und BL (1952) fahre ich übrigens auch (seit Jahren unbehelligt) gelbe Bilux, habe aber die weißen im Kofferraum vorrätig.
Wenn man einen vermeintlichen Mangel ambulant eliminieren kann, gibts i.d.R. keinen Strafzettel. Beim TÜV nehme ich sie vorsichtshalber in Quarantäne.

Grüßles
Rolf

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