Hallo Robert,
bei der Eintragung der 10-11 AHK von Brink musst du beim TÜV eine Einzelabnahme verlangen oder wie es im Amtsdeutsch heißt ein
„Gutachten gemäß §13 Fahrzeugteileverordnung für die Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall“, sowie das dazugehörige
„Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§ 19 Abs. 2 StVZO)“
Dabei wird vom TÜV ein neues Prüfzeichen ( TPN….) erteilt und an der Kupplung eingeschlagen. Die Kupplung ist dann allerdings nur für dein spezielles Fahrzeug zugelassen.
Diese Gutachten werden dann noch der Zulassungsstelle vorgelegt und dort abgestempelt.
Die ganze Prozedur kostet natürlich etwas mehr als eine einfache Eintragung im Kfz-Schein. Ich habe 133,90 € im Jahr 2009 bezahlt.
Als Referenz füge ich mal meine Gutachten bei. Mit dem Hinweis darauf sollte das auch bei anderen TÜV-Stellen klappen und nach demselben Schema auch mit der Doppelrohr-AHK.
Die maximale Auflagekraft wurde allerdings vom TÜV auf 50 KG beschränkt, was allerdings technisch auch berechtigt ist, denn im Vergleich zu modernen AHKupplungen ist die Brink-AHK tatsächlich eine ziemlich labile Konstruktion.
Viel Erfolg! Ferdi