W. Frings schrieb:.... in Deinen hier veröffentlichten Kopien sind auch Veteran-Beiträge von mir enthalten. Ich stimme als Autor einer frei verfügbaren Veröffentlichung nicht zu!
Ich habe die Beiträge ausschließlich für das Vereinsheft "Veteran" erstellt und nur dafür freigegeben.
Das Copyright der mit meinem Namen gekennzeichneten Beiträge unterliegt mir. Eine weitere Verwendung wurde mit dem Verleger nicht vereinbart.
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Werner Frings
@ Werner Frings
wie ich selber erst durch Recherche gelernt habe muss man zwischen Urheberrecht und Copyright unterscheiden. Es gibt fundamentale Unterschiede
http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/u … -copyright
Ein rechtlich gesichertes Copyright muss angmeldet sein
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Gesetz und Geistiges Eigentum, Copyright/Urheberrecht.
Das geistige Eigentum ist das oberste Recht eines Verfassers, Künstlers oder Erfinders. Dieses für jede Art von Kreation bestehende Recht ist auf dem Schaffungs- bzw. Kreationsprozess selbst begründet. Dieses auch Copyright genannte Recht hat verschiedene spezifische Ausführungen, (Handelszeichen, Erfinderpatente...) oder ist schlicht und einfach das Recht, das auf jede Kreation (Text, Entwurf, Lied, Inhalt einer Website, Konzept, Zeichnung, Photo, Logo...) besteht.
Dieses Recht kann uns sollte auf jeden Fall durch Copyright geschützt werden, wofür verlässliche Nachweiselemente erforderlich sind. Und zwar in Form einer Anmeldung.
Urheberrecht: In Kürze
Das Urheberrecht besteht angesichts der Kreation selbst. Das bedeutet, dass Sie automatisch bereits ohne irgendwelche Formalitäten über ein Recht verfügen, da Sie der Urheber eines originellen Werks seien.
In der Praxis muss man natürlich in der Lage sein, dieses Urheberrecht, dieses Copyright, nachweisen zu können und zu belegen, dass Sie selbst der Verfasser oder Künstler, also der Urheber, der Kreation sind.
Der Zweck der Anmeldung ist es, eine absolute und unanfechtbare Verbindung zwischen:
-dem Verfasser (Urheber)
-der Kreation (Werk, Text, Bild, Website, Projekt....)
-und dem verlässlichem Datum
herzustellen.
Voraussetzung hierfür ist die Originalität.
Priorität und Prioritätsnachweis
Die Priorität ist das Schlüsselelement des Urheberrechts. Diese Priorität nachweisen zu können bedeutet dass man ein derartiges Werk als Erster geschaffen hat. Diese Priorität kann durch den Nachweis eines verlässlichen Datums belegt werden, das bei einer Anmeldung hinzugefügt wird und dessen Koordinaten unanfechtbar sind. Ihre Richtigkeit ist gewährleistet, da sie amtlich von einem Amtsdiener oder Notar angemeldet und beurkundet werden.
Kreation+verlässliches Datum=Prioritätsnachweis.
Copyright.be bietet diesen Prioritätsnachweis durch eine vom Urheber geleistete Anmeldung auf seine Kreation (literarisches oder künstlerisches Werk) anhand von fälschungssicheren Schutzelementen:
-Digitale Unterschrift
-elektronische Datierung
-Anmeldung bei einem Amtsdiener
-Datenverschlüsselung
-Geschützte Archivierung.
Weitere Info: http://copyright.com.de/Copyright-Law-L … z2YH4sz4n4
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Aber jetzt mache ich lieber eine Ausfahrt bei dem schönen Wetter.
Axel